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KFZ-Versicherung: Kurz erklärt

January 31, 2012 by admin

Jedes Auto benötigt eine Kfz-Versicherung. Sie ist in Deutschland obligatorisch, übrigens gilt das auch für die meisten anderen Europäischen Ländern. Die Kfz Versicherung kommt zur Anwendung bei Schäden, die einem anderen beispielsweise durch einen Unfall verursacht werden. In diesem Fall haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Eigentümer eines Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem ihn keine Schuld am Unfall trifft. Auf diese Weise stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine Ansprüche durchsetzen kann und diese nicht bei grösseren Schäden an den finanziellen Grenzen des Verursachers scheitern. Weil eine derartige Kfz-Versicherung obligatorisch ist und eine Bedingung ist, damit ein Fahrzeug überhaupt eine Zulassung bekommt, sind die Versicherungsunternehmen umgekehrt angehalten, einen Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung gut zu heissen. Nur in Ausnahmefällen dürfen sie einen Antrag ablehnen.
Die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst mehrere Typen von Schäden. Im Vordergrund stehen dabei Personenschäden (bis zu 7,5 Mio. € je Schadensfall), wie z.B. Kosten für die Heilung, Vermögensschäden, sowie Sachschäden. In der Regel sind das Reparaturkosten. Die Kfz-Versicherung erfasst allerdings nicht den betroffenen Fahrzeugführer.
Die Versicherungsprämie hängt ab verschiedenen Voraussetzungen. Zum einen vom Fahrzeug an sich. Dann spielt die sogenannte Regionalklasse eine Rolle. Also der Ort, an dem die Zulassung erfolgt. Die Versicherungen ziehen dabei Statistiken zu Rate, welche über die Schadenhäufigkeit in einer Region Aufschluss geben. Ausserdem gibt es weitverzweigte Rabattsysteme, mit denen die Versicherer den Fahrzeughaltern Rabatte gewähren. So erhält eine günstigere Versicherungsprämie, wer die Fahrerlaubnis schon lange hat möglichst nie einen Unfall hatte. Im Gegensatz dazu steigen die Prämien, wenn es häufig Unfälle gegeben hat. Wie alt das Auto ist hat ebenso einen Einfluss wie die jährliche Fahrleistung. Das Versicherungsunternehmen kann ein solches Beitragsmodell in den meisten Bereichen selbst gestalten. Deshalb kann es unter Umständen schwierig sein, die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen.
In den meisten Fällen wird ein Fahrzeug auf jenes Familienmitglied in einem Haushalt zugelassen, das den Fahrausweis schon am längsten besitzt. Denn bei unerfahrenen oder jungen Haltern sind die Prämien am höchsten. Das Versicherungsunternehmen ist einem Opfer in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Sogar dann, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Selbst bei Trunkenheit muss die Versicherung das Verkehrsopfer entschädigen. Allerdings kann sie auf den Versicherten zurückgreifen. Gleich verhält es sich, wenn der Versicherte der Versicherung inkorrekte Angaben liefert, oder die Prämien nicht bezahlt. Dann darf die Versicherung den Kunden nicht bloss mit einem Prämienzuschlag bestrafen, sondern unter Umständen sogar den Versicherungsvertrag ausserhalb der ordentlichen Laufzeit auflösen. Von Seiten des Versicherten kann die Versicherung enden, wenn er z.B. sein Fahrzeug weiterverkauft. Und es besteht ein ausserordentliches Recht zur Vertragsauflösung, wenn die Beiträge erhöht werden und weiter auch im einzelnen Schadensfall.
Wird der Vertrag aufgelöst oder ist die ordentliche Laufzeit zu Ende, so gilt die sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet, dass ein Versicherungsunterhmen auch nach dem Ende des Vertrages weiterhin für einen weiteren Monat haften muss.


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